Über den Schützenverein Neu-Edelweiss Berglern
Vereinschronik
Am letzten Tag im Jahr, am 31.12.1951, wurde der Schützenverein Neu-Edelweiss
Berglern im Gasthaus Kellerwirt in Berglern gegründet. Die Gründer und somit die ersten
Vereinsmitglieder waren:
• Schröger Lorenz
• Eber Josef
• Oberhofer Simon
• Gerlich Gottfried
• Wengert Karl
Berglern im Gründungsjahr
Große Freude herrschte unter den Schützenkameraden, als Herbergsvater Fritz Kratzer
dem Verein das erste Gewehr finanzierte. In den Osterfeiertagen 1952 wurde unter der
Aufsicht und Leitung des 1. Vorstandes Simon Oberhofer das erste Preisschießen
durchgeführt. Der Schießstand war noch sehr primitiv. Geschossen wurde an der
Breitseite der Gaststube durch eine Maueröffnung auf die im Nebenzimmmer der
Gastwirtschaft angebrachte Scheibe.
Anlässlich des 70jährigen Gründungsfestes mit der Fahnenweihe der Almenrauschschützen
Berglern wurde uns die Ehre zuteil, den Patenverein zu stellen. 15
Schützenkameraden und 8 Schützenlieseln unseres Vereins haben sich zu diesem Anlass
"neu einkleiden" lassen. Am 09.07.1972 wurde dann die neue Fahne der
Almenrauschschützen feierlich geweiht. 90 Vereine nahmen damals an der Festlichkeit
der Almenrauschschützen teil.
Am 29.09.1979 hielt unser Verein eine vereinsinterne Weihe der neu renovierten Fahne
ab. Den Festgottesdienst zelebrierte Herr Pfarrer Johann Harrer in der Pfarrkirche von
Berglern. Auch die Almenrauschschützen waren mit einer Fahnenabordnung vertreten,
sowie 1. Sektionsschützenmeister Ludwig Gumberger aus Gaden. Nur den großzügigen
Spenden der Mitglieder war es damals zu verdanken, die aufwendige Renovierung der
Fahne zu finanzieren.
Vom 15. - 16.03.1980 beteiligte sich erstmals seit Bestehen des Vereins eine
Damenmannschaft am Gau-Damen-Preisschießen in Grucking. Am 11.04.1980 wurden im
Rahmen einer Vereinsfeier Kratzer Fritz, Lex Ludwig und Gerlich Gottfried zu
Ehrenmitgliedern ernannt. Beim Sektion-Pokalschießen im November 1980 bei Neu-
Edelweiss Berglern stellte Elisabeth Fink mit 98 Ringen einen Vereins-Rekord auf.
Außerdem gewann Sie zum fünften mal in 6 Jahren den heißbegehrte Damen-Pokal. Vor
dem Pokalschießen wurde unter der Leitung des 1. Schützenmeisters Ewald
Voithenleitner in mühevoller Arbeit der Schießstand renoviert und sechs automatische
Stände installiert.
Im Dezember 1980 standen wir dann eines Abends vor verschlossener Gaststättentüre.
Bereits in den vorherigen Jahren hatten unsere Herbergsväter in schöner Reihenfolge
gewechselt, der letzte nun verschwand von heute auf morgen und mit ihm war uns dann
kurzzeitig auch der Zugang zu unseren Schießständen verwehrt. Unseren
Schützenkameraden von Almenrausch Berglern ging es zu diesem Zeitpunkt nicht viel
besser, auch Sie hatten in diesen Jahren immer wieder Probleme mit ihren
Herbergsvätern. Am 25.11.1982 trafen sich dann die Vorstandschaften der
Schützenvereine Neu-Edelweiss Berglern und Almenrausch Berglern im Sitzungssaal der
Gemeinde Berglern. Die Vereine und die Gemeinde waren sich darüber einig, gemeinsam
den Bau eines Sportheimes mit Schießständen voranzutreiben. Im März 1985 beganngen
wir zusammen mit den Almenrauschschützen und dem Sportverein mit dem Neubau des
Schützenheimes mit Gastwirtschaft. Bereits Ende April 1985 wurden allein von unserem
Verein knapp 400 Arbeitsstunden erbracht. Besonders unser damaliger 1.
Schützenmeister Ewald Voithenleitner investierte sehr viel Zeit und Arbeitskraft in die
Verwirklichung des Neubaus.
Bereits am 18.10.1985 konnte das Anfangsschießen am neuen Schießstand mit 7
automatischen Ständen durchgeführt werden. Am Sonntag, den 13.09.1987 wurde das
neue Sport- und Schützenheim eingeweiht. Alle ortsansässigen Vereine waren mit ihrer
Fahnenabordnung dabei. Herr Pfarrer Johannes Braun zelebrierte vor dem neu erbauten
Sport- und Schützenheim den Festgottesdienst. Gemeinsam hatten Vereinsmitglieder des
Sportvereins, der Alemenrausch- und der Edelweissschützen in über 4000 Arbeitsstunden
den Bau verwirklicht. Dies alles wäre aber nicht möglich gewesen, hätte nicht die
Gemeinde den großteil der finanziellen Kosten getragen.
Bei der Gaumeisterschaft 1989 belegte die Schülermannschaft der Neu-Edelweiss
Schützen den 1. Platz. Im gleichen Jahr konnte sich unsere Jugend, zum zweitenmal
nach 1988 in Langenpreising, auch den 1. Platz beim Sektionspokalschießen in Gaden
erkämpfen. Bei der Gaumeisterschaft 1990 belegte unser Vereinsmitglied Christian
Holmburger bei der Schülereinzelwertung mit 170 Ringen den ersten Platz.
Im Rahmen der 1200-Jahr Feier der Gemeinde Berglern vom 02. - 11.07.1993 beteiligten
sich die Edelweiss Schützen bei dem historischen Festumzug der Geimeinde unter dem
Motto 'Säen und Ernten' mit mehreren Motiven. Wir waren vertreten mit zwei
Pferdegespannen, sowie einer Fußgruppe mit Rechen, Sensen, Dreschflegeln und
sonstigen bäuerlichen Gerätschaften.
Bei der Nachwuchs-Gaumeisterschaft in Erding im Jahr 1995 belegte Andrea Holmburger
in der Klasse Junioren weiblich den 3. Rang mit 428,4 Ringen. Alleine in den Jahren 1989
– 1995 gewann Sie 4mal den Sektions-Damenpokal, 3mal belegte sie den 3. Platz. Beim
geimensamen Gartenfest der beiden Berglerner Schützenverein, sowie den Sportlern am
21.07.1996 konnte sich unser Vereinsmitglied Gerhard Zollner als 'stärkster Berglerner'
feiern lassen. Als es darum ging einen 508 Pfund schweren Stein zu heben, hatter er die
Nase vorne und konnte sich mit einem Riesenvorpsprung den Siegerpokal sichern.
Beim Gauschießen 1997 der SSG-Sempt e. V. Belegte unser Vereinsmitglied Andreas
Holmburger mit einem 4,4 Teiler den ersten Platz auf der Festscheibe.Viel Besuch und
großer Erfolg war dem ersten Berglerner Adventsmarkt im Dezember 1999 beschieden.
Auch unser Verein betieligte sich mit einem Verkaufsstand – Glühwein, Plätzchen und
Selbstgebasteltes wurde von uns angeboten. Die Neu-Edelweiss Schützen nehmen
seitdem alljährlich an dieser Veranstaltung teil.
Im Mai 2000 wurde unserem damaligen 1. Schützenmeister Josef Holmburger, anlässlich
seiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten bei den Neu-Edelweiss Schützen, aus der
Hand von Herrn Bürgermeister Knur die Bürgermedaille in Bronze verliehen.
Bei den Rundenwettkämpfen 2000/01 des Schützengaus Erding belegten die Neu-
Edelweiss Schützen in der Wettkampfklasse D den zweiten Platz. Mitgliederstand im
Überblick. Mitglieder im Geschäftsjahr 2001: 49 Schützen, 4 Junioren, 4 Jugendliche, 3
Schüler.
50jähriges Gründungsfest
Die Edelweiss Schützen beteiligen sich traditionell bei Fahnenweihen und
Gründungsfesten im Schützengau Erding, z. T. Auch im Schützengau Dorfen. Alljährlich
veranstaltet man zusammen mit den Almenrausch Schützen und dem Sportverein
Berglern ein Gartenfest; bereits Tradition ist unser Steckerlfischgrillen am
Aschermittwoch. Seit 1999 sind wir alljährlich mit einem Verkaufsstand auf dem
Berglerner Adventsmarkt vertreten. Im Turnus veranstalten wir alle 6 Jahre das
Sektionsschießen der Sektion Gaden. Seit 1999 treten wir wieder mit mehreren
Mannschaften bei den Gau-Rundenwettkämpfen des Schützengaus Erding an. Die
alljährliche Vereinsmeisterschaft beginnt Ende September und endet Ende April,
Schießabend ist jeweil der Freitag.
Unsere Vorstandschaft
1. Vorstand |
Adolf Geier |
2. Vorstand |
Andreas Röslmair |
Kassier |
Kathrin Drexler |
Schriftführer |
Florian Stangl |
Sportleiter |
Andreas Aigner |
Ausschuss |
Ewald Voithenleitner
Irmgard Faltlhauser
Josef Holmburger
Peter Steil
Martin Drexler
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Vereinssatzung
§1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen Neu-Edelweiss-Schützen Berglern und hat seinen sitz in Berglern.
Der Verein ist politisch, rassisch und konfessionell neutral. Er ist Mitglied des Bayerischen Sportschützenbundes e.V.
und erkennt dessen Satzung an. Er ist eingetragener Verein im Sinne des §21 BGB
§2 Zweck des Vereins
Der Verein will seine Mitglieder zu gemeinschaftlichen Schießübungen mit Sportwaffen vereinigen, das sportliche
Schießen fördern und das Brauchtum pflegen Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3 Das Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
$4 Aufnahme von Mitgliedern
Mitglied kann nur sein, wer unbescholten ist. Gesuche um Aufnahme sind schriftlich an das Schützenmeisteramt zu richten.
Über die Aufnahme entscheidet der Vereinsausschuss. Ein zurückgewiesenes Aufnahmegesuch kann vor Ablauf eines Jahres nicht
erneuert werden. Personen, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben, können vom Ausschuss zu
Ehrenmitliedern ernannt werden.
§5 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt. Er kann jederzeit durch schriftliche Erklärung dem Schützenmeisteramt gegenüber
erfolgen. Geschieht er nicht zum Ende eines Geschäftsjahres, hat das Mitglied die Beiträge und sonstigen Leistungen für das
laufende Jahr voll zu entrichten. Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss. Er kann erfolgen bei Verletzungen von Sitte
und Anstand, bei Schädigung des Ansehens und der Interesse des Vereins. Der Ausschluss kann auch erfolgen bei einer rechtskräftigen
Verurteilung wegen eines Vergehens; er muss erfolgen bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verbrechens. Über den
Ausschluss entscheidet der Vereinsausschuss. Vorher ist der Betroffene zu hören oder ihm sont Gelegenheit zu geben, zu dem
Vorwurf Stellung zu nehmen. Das betroffene Mitglied kann gegen einen Ausschließungsbeschluss zur nächsten Mitgliederversammlung
schriftlich Beschwerde einlegen. Mit Ende der Mitgliedschaft erlöschen alle Ämter und Rechte. Geleistete Beiträge werden nicht
zurückerstattet.
§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
DIe Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und von den Einrichtungen des Vereins
Gebrauch zu machen.
Die Mitglieder verpflichten sich, den Verein nach besten Kräften zu fördern und die von der
Vereinsleitung erhobenen notwendigen Anordnungen, vor allem die zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Schießbetriebses sowie
jeweils im Interesse des Vereins gelegene Empfehlungen, zu befolgen. Sportliches und ehrliches Verhalten beim Schießen ist
wesentlicher Grundsatz der Mitgliedschaft. Die rechtzeitige Entrichtung des Jahresbeitrages gehört ebenfallst zu den Pflichten
der Mitglieder. Ehrenmitglieder genießen die Rechte der ordentlichen Mitglieder ohne deren Pflichten.
§7 Beiträge der Mitglieder
Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der ordentlichen Mitgliederversammlung jährlich
festgelegt wird.
§8 Verwendung der Vereinsmittel
Alle Einnahmen des Vereins dienen zur Bestreitung des anfallenden Vereinsaufwandes. Mittel des Vereins dürfen nur für
satzungsmäßige Zwecke verwendet werdne. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus diesen Mitteln. Er darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, order durch unverhaltensmäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§9 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind: 1. Das Schützenmeisteramt 2. Der Vereinsausschuss 3. die Mitgliederversammlung
§10 Auflösung des Vereins
Der Verein kann durch Beschluss einer eigens hierzu einberufenen Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine
Mehrheit von von 75% der erschienenen Mitglieder erforderlich. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder beim
Wegfall seines bisherigen Zweckes wird das Vereinsvermögen, das nach Erfüllung der Verpflichtungen bleibt, Der Gemeinde Berglern übergeben,
die es unmittelbar und ausschließlich für gleiche gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Antrag auf Mitgliedschaft
Einfach zum Schießen mitbringen. Schießabend während der Saison jeden Freitag ab 19 Uhr im Schützenheim Berglern.
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Der Weg zu uns
Anschrift
Am Sportplatz
85459 Berglern
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